Beauftragt ein Unternehmer einen privaten Arbeitsvermittler und übernimmt er dessen Honorar, kann er dieses als Betriebsausgaben abziehen. Das Honorar des Arbeitsvermittlers wird auf das Konto „Sonstige betriebliche Aufwendungen (SKR03: 4900 – SKR04: 6300)“ gebucht.
Auf Vermittlung eines privaten Arbeitsvermittlers stellt Unternehmer Testmann einen neuen Arbeitnehmer ein. Der Arbeitsvermittler stellt Testmann eine Rechnung inklusive USt, die Testmann per Banküberweisung begleicht.
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