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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abschreibung einer Beleuchtungsanlage als Betriebsvorrichtung

SKR03: 4830 – SKR04: 6220

Beschreibung

Wird eine Beleuchtungsanlage als Betriebsvorrichtung eingestuft, gilt sie steuerlich als bewegliches Wirtschaftsgut. Sie ist über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich aus den amtlichen AfA-Tabellen ergibt, linear gem. § 7 Abs. 1 EStG oder bei Anschaffung bis 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 degressiv gem. § 7 Abs. 2 EStG abzuschreiben. Bei Anschaffung im Jahr 2008 und ab 01.01.2011 ist nur die lineare Abschreibung möglich.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) 4830 6220
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann lässt von der Elektroinstallationsfirma Testmann eine Spezialbeleuchtungsanlage auf seinem Betriebsgelände installieren. Durch diese Beleuchtungsanlage können die Arbeitnehmer auf Außenbaustellen auch während der Dunkelheit arbeiten. Die Beleuchtungsanlage wird auf das Konto „Betriebsvorrichtungen (SKR03: 0280 – SKR04: 0470)“ gebucht.

Nach der zur Zeit gültigen AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Beleuchtungsanlage (Außen- oder Straßenbeleuchtung) 19 Jahre. Die Abschreibung erfolgt linear.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4830 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) an 0280 Betriebsvorrichtungen
Soll   Haben
6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) an 0470 Betriebsvorrichtungen
Buchungsbeispiel & Kontierung

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