Auf diesem Konto werden Minderungen der Anschaffungskosten von Finanzanlagen durch die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG erfasst.
Bei diesem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich „Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens„.
Gem. § 6b Abs. 10 EStG können natürliche Personen und Personengesellschaften bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Rücklage nach § 6b EStG für den Veräußerungsgewinn bilden. Wird diese Rücklage bei Anschaffung von neuen Anteilen an Kapitalgesellschaften auf diese übertragen, mindern sich die Anschaffungskosten entsprechend.
Rücklagen nach § 6b EStG dürfen auf Grund BilMoG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, nur noch in der Steuerbilanz gebildet werden, eine Bildung in der Handelsbilanz ist nicht mehr möglich.