Auf diesem Konto werden die Abschreibungen auf Finanzanlagen gebucht, die nicht dauerhaft sind. Finanzanlagen sind beispielsweise Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen usw.
Das Konto wurde 2012 auf Grund der E-Bilanz-Taxonomie neu eingeführt.
Bei diesem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich „Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens„.
Wenn der Wert der Finanzanlagen unter die Anschaffungskosten sinkt oder zum Bilanzstichtag niedriger ist als am vorangegangenen Bilanzstichtag und diese Wertminderung nicht dauerhaft ist, so kann in der Handelsbilanz gem. § 253 Abs. 3 S. 4 HGB eine entsprechende Abschreibung vorgenommen und auf dieses Konto gebucht werden.
In der Steuerbilanz darf bei nur vorübergehender Wertminderung keine Abschreibung vorgenommen werden. Es besteht ein Abschreibungsverbot. Das Konto darf daher in der Steuerbilanz nicht bebucht werden.