Auf diesem Konto wird in der Einnahmenüberschussrechnung der Abgang von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens im Sinne des§ 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 3 KStG (z.B. Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft) erfasst, deren Anschaffungskosten gem. § 4 Abs. 3 S. 4 EStG erst im Zeitpunkt der Entnahme oder Veräußerung als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.
Das Konto trug bis 2014 den Zusatz „(inländische Kapitalgesellschaft)“. Dieser Zusatz ist mit Wirkung ab 2015 entfallen.
Bei dem Konto handelt es sich in der Einnahmenüberschussrechnung um ein Konto aus dem Bereich „Neutrale Aufwendungen“.
Bei Anschaffung werden diese Wirtschaftsgüter auf dem Konto „Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG (SKR03: 1372 – SKR04: 1487)“ erfasst.
Der Anlagenabgang wird im Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Entnahme dieser Wirtschaftsgüter gebucht. Durch die Erfassung des Anlagenabgangs in Höhe der Anschaffungskosten auf diesem Konto wird erreicht, dass die Anschaffungskosten im Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Entnahme als Betriebsausgaben erfasst werden.
Handelt es sich bei den Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens i.S.v. § 4 Abs. 3 S. 4 EStG um solche, die nicht unter § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 3 KStG fallen, so steht für den Anlagenabgang das Konto „Abgang von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG (SKR03: 2328 – SKR04: 6908)“ zur Verfügung.