Absolviert ein Unternehmer einen Sprachkurs im Inland aus betrieblichen bzw. beruflichen Gründen, können die Kursgebühren als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Aufwendungen werden auf das Konto „Fortbildungskosten (SKR03: 4945 – SKR04: 6821)“ gebucht.
Ist in der Rechnung Umsatzsteuer enthalten, wird diese auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.