Bürobedarf sind Arbeitsmittel, die zur Erledigung beruflicher Aufgaben im Bereich Verwaltung dienen. Derartige Gegenstände haben Hilfsfunktion, bilden aber selbst nicht die Erwerbsgrundlage. Die Aufwendungen für Bürobedarf werden auf das Konto „Bürobedarf (SKR03: 4930 – SKR04: 6815)“ gebucht, die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“.
Typische Beispiele für Bürobedarf sind:
- Schreibmaterialien, Stifte,
- Schreib- und Kopierpapier,
- Ordner,
- Büroklammern,
- Zeichenmaterial,
- Vordrucke,
- Lichtpausen,
- Fotokopien,
- andere Vervielfältigungen,
- Filme und fotografische Arbeiten,
- Buchbinder- und Beschriftungsarbeiten,
- Anfertigungen von Schildern,
- CD/DVD-Rohlinge,
- Magnetbänder