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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Messe Mietkosten als Aussteller

SKR03: 4600 – SKR04: 6600

Beschreibung

Für Messezwecke getätigte Aufwendungen werden auf das Konto „Werbekosten (SKR03: 4600 – SKR04: 6600)“ gebucht.

Diese Kosten für einen Messestand, sind je nachdem, ob sie gewerbesteuerlich nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewinn hinzuzurechnen sind oder nicht auf das Konto „Aufwendungen für gemietete oder gepachtete unbewegliche Wirtschaftsgüter, die gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind (SKR03: 4211 – SKR04: 6317)“ oder „Werbekosten (SKR03: 4600 – SKR04: 6600) zu buchen.

Die in den einzelnen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Wurden im Zusammenhang mit der Messe bzw. Ausstellung materielle Wirtschaftsgüter hergestellt bzw. erworben (z.B. Messestand), so richtet sich deren Aktivierungspflicht nach den allgemeinen Grundsätzen.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Werbekosten 4600 6600
Konten

Buchungsbeispiel

Der Muster-Verlag hat auf der Frankfurter Buchmesse eine Grundstücksfläche angemietet, auf welcher er einen eigenen Messestand errichtet.

Es wird der Auffassung des BFH-Urteils vom 25.10.216, AZ I R 57/15 gefolgt, wonach die Aufwendungen nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4600 Werbekosten an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
6600 Werbekosten an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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