Die Anschaffungskosten eines Fahrzeuges sind über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Nutzungsdauer für Personenkraftwagen und Kombiwagen beträgt 6 Jahre. Wird ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft oder aus dem Privatvermögen in den Betrieb eingebracht, wird die Nutzungsdauer zu Grunde gelegt, in der das Fahrzeug voraussichtlich im Betrieb genutzt wird. Die Abschreibungen können linear oder nach Maßgabe der Leistung erfolgen.
Im Jahr der Anschaffung darf die Abschreibung nur zeitanteilig, d.h. monatsgenau, vorgenommen werden.
Die Abschreibungen werden auf das Konto „Abschreibungen auf Kfz (SKR03: 4832 – SKR04: 6222)“ gebucht.