Neben der erstmaligen Gebühr für den Erwerb eines Domain-Namens sind für die „Pflege des Domain-Namens“ jährliche Gebühren an die DENIC eG zu zahlen. Diese Aufwendungen werden entweder auf das Konto „Werbekosten (SKR03: 4600 – SKR04: 6600)“ oder auf das Konto „Wartungskosten für Hard- und Software (SKR03: 4806 – SKR04: 6495)“ gebucht.
Die in der Rechnung enthaltene abziehbare Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.