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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Fahrzeugmiete für Mietwagen

SKR03: 4595 – SKR04: 6595

Beschreibung

Die Fahrzeugmiete für die kurzzeitige Anmietung eines Mietwagens wird auf das Konto „Fremdfahrzeuge (SKR03: 4595 – SKR04: 6595)“ gebucht. Ist in der Mietwagenrechnung Umsatzsteuer enthalten, wird diese auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Voraussetzung für den Abzug der Mietwagenkosten als Betriebsausgaben ist, dass die Anmietung des Fahrzeugs betrieblich veranlasst ist.

Laut BMF-Schreiben vom 02.07.2012 (Gz 3 – G-1422 / 42, Rz. 29b) unterbleibt bei kurzfristigen Pkw-Mietverträgen aus Vereinfachungsgründen eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Mietaufwendungen.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Fremdfahrzeuge 4595 6595
Konten

Buchungsbeispiel

Rechtsanwalt Mustermann hat seinen Wagen zur Reparatur gebracht. Für diese Zeit mietet er sich einen Mietwagen. Die Fahrzeugmiete wird bezahlt.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4595 Fremdfahrzeuge an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
6595 Fremdfahrzeuge an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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