Innergemeinschaftliche Dienstleistungen
Beschreibung
Wird die Dienstleistung eines Unternehmers aus einem anderen EU-Staat in Anspruch genommen, ist der Leistungsempfänger nach § 13b UStG Schuldner der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass der ausländische Unternehmer seine Dienstleistung netto ohne Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer berechnen und in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung ausweisen. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er diese Umsatzsteuer, die er nach § 13b UStG schuldet, gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Erhält der Leistungsempfänger die Rechnung eines Unternehmers aus einem anderen EU-Staat muss er die Umsatzsteuer berechnen und auf das Konto „Umsatzsteuer nach § 13 b UStG 19 % (SKR03: 1787 – SKR04: 3838)“ buchen. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, verwendet er als Gegenkonto das Konto „Abziehbare Vorsteuer nach § 13 b UStG 19 % (SKR03: 1577 – SKR04: 1407)“.
Konten (SKR03/SKR04)
Aufwandskonten:
| Kontenbezeichnung | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmers 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer | 3113 | 5913 |
| Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer | 5123 | 5923 |
| Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 7% USt | 3133 | 5933 |
| Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmers, ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer | 3143 | 5943 |
| Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird | 3150 | 5950 |
| Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird 19% Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer | 3151 | 5951 |
| Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird 16 % Vorsteuer und 16 % Umsatzsteuer | 3152 | 5952 |
| Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird ohne Vorsteuer aber mit Umsatzsteuer | 3153 | 5953 |
| Erhaltene Skonti für Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird ohne Vorsteuer, mit 19% Umsatzsteuer | 3154 | 5954 |
| Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird ohne Vorsteuer, mit 16 % Umsatzsteuer | 3155 | 5955 |
Erlöskonten:
| Kontenbezeichnung | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Erlöse aus im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet | 8336 | 4336 |
| Gewährte Skonti aus im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet | 8742 | 4742 |
Buchungsbeispiel
Der im EG-Mitgliedstaat ansässige Unternehmer A erbringt eine sonstige Leistung für den deutschen Unternehmer B (= Leistungsempfänger). A stellt eine Rechnung.
Der Ort der sonstigen Leistung ist nach § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland. Steuerschuldner ist B (§13b Abs. 1 UStG). A weist in seiner Rechnung seine und die USt-Identifikationsnummer des B aus und weist auf den Übergang der Steuerschuld hin. Ein Steuerausweis erfolgt nicht. A muss den Vorgang in seine Zusammenfassende Meldung aufnehmen.
Der Leistungsempfänger ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Kontierungsvorschlag
| Soll | Haben | |||
|---|---|---|---|---|
| 3123 | Sonstige Leistung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer | an | 70000-99999 | Kreditoren |
| Soll | Haben | |||
|---|---|---|---|---|
| 5923 | Sonstige Leistung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer | an | 70000-99999 | Kreditoren |
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