Wird in einen Neubau ein Fernheizungsanschluss gelegt, handelt es sich bei den dafür verausgabten Aufwendungen um Herstellungsaufwand. Liegt Herstellungsaufwand vor, werden die Aufwendungen auf das betreffende Gebäudekonto, zum Beispiel auf das Konto „Geschäftsbauten (SKR03: 0090 – SKR04: 0240)“ gebucht.
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1571 – SKR04: 1406)“ gebucht.