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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Buchführungskosten

SKR03: 4955 – SKR04: 6830

Beschreibung

Buchführungskosten sind die Aufwendungen, die für die Führung der Bücher des Betriebs (z.B. Lohnbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Debitoren- und Kreditoren, Lagerverwaltung) entstehen, soweit die Kosten betrieblich veranlasst sind. Diese Aufwendungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn Dritte mit der erstmaligen Einrichtung (Steuerberater) und der laufenden Buchführung (Steuerberater, Buchhalter) beauftragt werden. Sie werden auf das Konto „Buchführungskosten (SKR03: 4955 – SKR04: 6830)“ gebucht. Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Wird die Buchführung durch Mitarbeiter im eigenen Haus erstellt, können diese Aufwendungen bei den Personalkosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Buchführungskosten im privaten Bereich sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Buchführungskosten 4955 6830
Konten

Buchungsbeispiel

Mustermann zahlt für die Buchführung seines Unternehmens einen monatlichen Abschlag inkl. Umsatzsteuer an seinen Steuerberater.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4955 Buchführungskosten an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
6830 Buchführungskosten an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.