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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Bahncard Erwerb für den Arbeitnehmer für Dienstreisen

SKR03: 4663 – SKR04: 6663

Beschreibung

Die Kosten für die Bahncard können auch bei privater Nutzung durch den Arbeitnehmer in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Kauft der Unternehmer für seinen Arbeitnehmer eine Bahncard, um die erstattungspflichtigen Fahrtkosten für Dienstreisen zu mindern, handelt es sich um Ersatzleistungen, die steuerfrei erstattet bzw. übernommen werden können. Diese Aufwendungen gehören also nicht zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Die Aufwendungen für die Bahncard werden auf das Konto „Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten (SKR03: 4663 – SKR04: 6663)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten 4663 6663
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann erwirbt eine Bahncard für einen Arbeitnehmer. Durch den Kauf der Bahncard tritt tatsächlich eine Ersparnis bei seinen Reisekosten ein, da statt des regulären Fahrpreises nur die Hälfte gezahlt werden.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4663 Reisekosten Arbeitnehmer, Fahrtkosten an 1000 Kasse
Soll   Haben
6663 Reisekosten Arbeitnehmer, Fahrtkosten an 1600 Kasse
Buchungsbeispiel & Kontierung

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