Außerordentliche Aufwendungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht durch den normalen Geschäftsgang anfallen und dass sie nicht ständig wiederkehrender Natur, sondern ungewöhnlicher Art und von erheblichem Ausmaß sind.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Aufwendungen ungewöhnlich, unregelmäßig bzw. selten aber dennoch materiell bedeutend sind.
Ungewöhnlich sind Aufwendungen dann, wenn sie im Hinblick auf die normale Geschäftstätigkeit nicht vorhersehbar sind bzw. rein zufällig anfallen.
Selten sind Aufwendungen dann, wenn mit ihrer Wiederholung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Beispiele:
- Verluste aus dem Verkauf von bedeutenden Grundstücken
- Verluste aus dem Verkauf eines Betriebs oder eines wesentlichen Betriebsteils
- Verlust aus der Stilllegung von Betriebsteilen
- Aufwendungen für die Gewährung von Zuschüssen ohne Gegenleistungsverpflichtung
- Verlust durch Diebstahl,
- Sonderabschreibungen von Beteiligungen,
- Außergewöhnliche Forderungsverluste,
- Verluste aus außergewöhnlichen Schadensfällen
Die Buchung erfolgt, auf verschiedene Aufwandskonten z.B. SKR03: 2004-2008 – SKR04: 7551-7554.