Unternehmer Mustermann beauftragt einen anderen Unternehmer damit, nach seinen Vorstellungen eine Homepage zu entwickeln. Die Homepage soll aus mehreren Seiten bestehen, die einen Überblick über die Leistungen geben, die von Mustermann angeboten werden. Die entsprechenden Daten zur Erstellung der Homepage stellt Mustermann dem anderen Unternehmen zur Verfügung. Mustermann zahlt für die Erstellung der Homepage einen Betrag.
Nach der vertraglichen Vereinbarung nimmt Mustermann eine Dienstleistung in Anspruch, die die Erstellung einer Homepage nach seinen individuellen Vorstellungen beinhaltet. Es handelt sich somit um die Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsguts und nicht um eine entgeltliche Anschaffung. Das selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgut darf steuerrechtlich nicht aktiviert werden, so dass alle entstehenden Kosten sofort zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden.