Enthält eine Rechnung Vorsteuer, die anrechenbar ist und Vorsteuer, die nicht anrechenbar ist, so wird die gesamte Vorsteuer auf ein Konto „Aufzuteilende Vorsteuer (SKR03: 1560-1569 – SKR04: 1410-1419)“ gebucht. Dabei wird dieses Konto durch Umbuchung auf „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1570-1579 – SKR04: 1400-1409)“ und „Nicht abziehbare Vorsteuer (SKR03: 4300-4306 – SKR04: 6860-6871)“ aufgelöst.