Wird auf fremden Grund und Boden ein Bauwerk errichtet, werden die betreffenden Herstellungs- oder Anschaffungskosten auf das Konto „Geschäftsbauten (SKR03: 0165 – SKR04: 0340)“ oder auf das Konto „Fabrikbauten (SKR03: 0170 – SKR04: 0350)“ gebucht.
Einrichtungen für Geschäfts- und andere Fabrikbauten
0178
0398
Andere Bauten
0179
0370
Konten
Buchungsbeispiel
Unternehmer Mustermann lässt auf dem Nachbargrundstück eine neue Lagerhalle von einem Bauunternehmer errichten. Das Nachbargrundstück gehört dem Bruder von Mustermann. Dieser überlässt ihm das Grundstück unentgeltlich.
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