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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Anschaffung einer Beleuchtungsanlage als Außenanlage

SKR03: 0111 – SKR04: 0280

Beschreibung

Beleuchtungsanlagen sind in der Regel Außenanlagen. Außenanlagen sind steuerrechtlich selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter. Dabei handelt es sich um bauliche Anlagen oder Einrichtungen auf oder in einem Grundstück.

Folge dieser „steuerrechtlichen Sonderbehandlung“ ist, dass die betreffenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht auf das Konto des Betriebsgebäudes gebucht werden dürfen, sondern auf das Konto „Außenanlagen (SKR03: 0111 – SKR04: 0280)“. Beleuchtungsanlagen sind als Außenanlagen selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter.

Die in der Rechnung enthaltene abziehbare Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Außenanlagen 0111 0280
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann lässt von einer Elektroinstallationsfirma eine Beleuchtungsanlage auf seinem Betriebsgelände installieren. Die Elektroinstallationsfirma stellt eine Rechnung inkl. Umsatzsteuer.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
0111 Außenanlagen an 70000-99999 Kreditoren
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
0280 Außenanlagen an 70000-99999 Kreditoren
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.