Um eine periodengerechte, möglichst exakte Erfolgskontrolle des betrieblichen Geschehens zu gewährleisten und eine Basis für Preiskalkulationen zu haben, ist es empfehlenswert, bestimmte Buchungen nicht erst im Rahmen der Abschlussbuchungen, sondern monatlich vorzunehmen. Hierbei sollen kalkulatorische Kosten eindeutig von unterjährigen Kostenverrechnungen getrennt werden.
Das Konto „Kalkulatorische Abschreibung (SKR03: 4993 – SKR04: 6976)“ ist für den Ausweis von betriebswirtschaftlichen Abschreibungen, die als Basis für Preiskalkulationen oder anderweitige betriebswirtschaftliche Betrachtungen dienen, gedacht und nicht für die unterjährige Abgrenzung der handels- oder steuerrechtlichen Abschreibungen.
Der Buchungssatz für die kalkulatorischen Abschreibungen lautet somit „Kalkulatorische Abschreibungen (SKR03: 4993 – SKR04: 6976)“ an „Verrechnete kalkulatorische Abschreibungen (SKR03: 2893 – SKR04: 2986)“. Die Buchung ist erfolgsneutral.