Bei Betriebsveranstaltungen handelt es sich um Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, mit gesellschaftlichem Charakter.
Typische Betriebsfeiern sind z.B.:
- Weihnachtsfeier
- Betriebsausflug
- Feier eines runden Jubiläums des Arbeitnehmers
- Feier des Geschäftsjubiläums
Voraussetzung für die Anerkennung als Betriebsveranstaltung ist, dass die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht. Es handelt sich ebenfalls um eine Betriebsveranstaltung, wenn sie nur eine Organisationseinheit des Betriebs (z.B. eine Abteilung) betrifft, allerdings muss die Veranstaltung auch hier für alle Arbeitnehmer dieser Organisationseinheit offen sein.
Mit Wirkung ab 2015 wird die Behandlung von Betriebsveranstaltungen in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG geregelt. Seitdem gilt ein Freibetrag von 110 EUR. Aufwendungen für Begleitpersonen sind dem Arbeitnehmer zuzrechnen. In die Gesamtkosten sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer einzubeziehen.