Skip to main content
Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Betriebsveranstaltungen unter 110 Euro pro Teilnehmer

SKR03: 4946 – SKR04: 6822

Beschreibung

Bei Betriebsveranstaltungen handelt es sich um Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, mit gesellschaftlichem Charakter.

Typische Betriebsfeiern sind z.B.:

  • Weihnachtsfeier
  • Betriebsausflug
  • Feier eines runden Jubiläums des Arbeitnehmers
  • Feier des Geschäftsjubiläums

Voraussetzung für die Anerkennung als Betriebsveranstaltung ist, dass die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht. Es handelt sich ebenfalls um eine Betriebsveranstaltung, wenn sie nur eine Organisationseinheit des Betriebs (z.B. eine Abteilung) betrifft, allerdings muss die Veranstaltung auch hier für alle Arbeitnehmer dieser Organisationseinheit offen sein.

Mit Wirkung ab 2015 wird die Behandlung von Betriebsveranstaltungen in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG geregelt. Seitdem gilt ein Freibetrag von 110 EUR. Aufwendungen für Begleitpersonen sind dem Arbeitnehmer zuzrechnen. In die Gesamtkosten sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer einzubeziehen.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Freiwillige Sozialleistungen 4946 6822
Konten

Buchungsbeispiel

Die Aufwendungen für eine Weihnachtsfeier betragen einschließlich Umsatzsteuer nicht mehr als 110 Euro pro Person. Die Zahlung für die Band und Speisen wird gebucht.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4946 Freiwillige Sozialleistungen an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
6822 Freiwillige Sozialleistungen an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Dieser Artikel wurde mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.