Ein Fettabscheider ist eine Betriebsvorrichtung.
Betriebsvorrichtungen sind wie bewegliche Wirtschaftsgüter abzuschreiben. Die Abschreibung erfolgt linear gem. § 7 Abs. 1 EStG.
Die lineare AfA richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die der amtlichen AfA-Tabelle entnommen werden kann. Nach der zur Zeit gültigen AfA-Tabelle beträgt diese 5 Jahre.
Im Jahr der Anschaffung kann die AfA nur zeitanteilig vorgenommen werden.
Die Abschreibungen werden auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“ gebucht.