Büroeinrichtung wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen und beträgt für Büromöbel 13 Jahre. Als AfA-Methoden stehen bei Anschaffung bis 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.10.2010 die lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG oder die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG zur Verfügung. Bei Anschaffung im Jahr 2008 und ab 01.01.2011 darf nur linear abgeschrieben werden.
Im Jahr der Anschaffung darf die Büroeinrichtung nur zeitanteilig, d.h. mit 1/12 der Jahres-AfA je angefangenem Monat, abgeschrieben werden. Die Buchung der Abschreibung erfolgt auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“.
Waren die Anschaffungskosten von Büroeinrichtungsgegenständen unangemessen hoch, so dürfen in der Steuerbilanz nur der angemessene Teil der jährlichen Abschreibungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“. Beim unangemessenen Teil der jährlichen Abschreibungen handelt es sich um nicht abziehbare Repräsentationskosten. Diese werden auf das Konto „Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben aus Werbe- und Repräsentationskosten (SKR03: 4655 – SKR04: 6645)“ gebucht. In der Handelsbilanz werden die Abschreibungen in voller Höhe auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“ gebucht.
Abschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut:
Nach § 6 Abs. 2 EStG können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800 EUR (bis 31.12.2017: bis zu 410 EUR) netto sofort abgeschrieben werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sofortabschreibung GWG (SKR03: 4855 - SKR04: 6260)".
Alternativ kann für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250 EUR (bis 31.12.2017: 150 EUR) bis 1.000 EUR auch ein Sammelposten gebildet werden. Die Abschreibung wird dann auf das Konto "Abschreibung auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter (SKR03: 4862 - SKR04: 6264)" gebucht. Es besteht ein Wahlrecht.