Auf dieses Konto wird die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter gebucht, die auf dem Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 0480 – SKR04: 0670)“ erfasst sind.
Bei dem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich „Sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen“.
Gem. § 6 Abs. 2 EStG können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Einlagewert von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag oder der Einlagewert für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Euro (bis 31.12.2017: 410 Euro) nicht übersteigen.
Alternativ können die auf dem Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 0480 – SKR04: 0670)“ erfassten geringwertigen Wirtschaftsgüter auch über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Buchung der planmäßigen Abschreibung erfolgt dann auf dem Konto „Abschreibungen auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 4860 – SKR04: 6262)„