Auf diesem Konto werden Abschreibungen auf Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens erfasst, die ein Unternehmen jeweils am Ende des Wirtschaftsjahres bucht und damit ein aktiviertes Disagio/Damnum auflöst. Bei einem Disagio oder Damnum handelt es sich um die Differenz zwischen dem Nenn-/Rückzahlungsbetrag und dem Auszahlungsbetrag bei Darlehen, Hypotheken u.a.
Bei dem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich „Zinsen und ähnliche Aufwendungen„.
Handelsrechtlich besteht für das Disagio oder Damnum ein Wahlrecht gem. § 250 Abs.3 HGB. Es kann entweder sofort als Betriebsausgabe gebucht oder aktiviert und über die Laufzeit des Darlehens verteilt aufgelöst werden. Wird das Disagio oder Damnum aktiviert, erfolgt die Abschreibung über die Darlehenslaufzeit oder einen kürzeren Zeitraum.
In der Steuerbilanz besteht Aktivierungspflicht (vgl. H. 6.10 EStH).
Der Saldo dieses Kontos wird in die Körperschaftsteuer-/Gewerbesteuererklärung übernommen.
Zusätzlich steht das Konto „Abschreibungen auf Disagio/Damnum zur Finanzierung (SKR03: 2123 – SKR04: 7323)“ zur Verfügung.