Auf dieses Konto wird die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter gebucht, die auf dem Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter [SKR03 #0480 | SKR04 #0670]“ erfasst sind und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Bei dem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich „Sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen„.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag oder der Einlagewert für das einzelne Wirtschaftsgut 1000 € (bis 31.12.2018: 800 €; bis 31.12.2017: 410 €) nicht übersteigen, können aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen. Im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage kann das jeweilige Wirtschaftsgut nur zeitanteilig abgeschrieben werden. Außerplanmäßige Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter werden nicht auf diesem Konto erfasst, sondern auf das Konto „Außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 4865 – SKR04: 6266)“ gebucht.
Alternativ können die auf dem Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 0480 – SKR04: 0670)“ erfassten geringwertigen Wirtschaftsgüter auch im Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe abgeschrieben werden. Die Buchung der Sofortabschreibung erfolgt dann auf dem Konto „Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 4855 – SKR04: 6260)„