Wird auf fremden Grund und Boden ein Bauwerk errichtet, werden die betreffenden Abschreibungen auf das Konto „Abschreibungen auf Gebäude (SKR03: 4831 – SKR04: 6221)“ gebucht.
Unternehmer Mustermann lässt auf dem Nachbargrundstück eine neue Lagerhalle von einem Bauunternehmer errichten. Die Herstellungskosten werden auf das Konto „Fabrikbauten (SKR03: 0170 – SKR04: 0350)“ gebucht. Das Nachbargrundstück gehört dem Bruder von Mustermann. Dieser überlässt ihm das Grundstück unentgeltlich. Mustermann ist abschreibungsberechtigt.
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