Zugaben sind Waren oder Leistungen, die neben einer Hauptware (-leistung) ohne besondere Berechnung angeboten, angekündigt oder gewährt werden, wobei der Erwerb der Nebenware vom Erwerb der Hauptware abhängig ist. Zugaben sind keine Geschenke i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG und daher als abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln.
Eine besondere Aufzeichnungspflicht wie für Geschenke gem. § 4 Abs. 7 EStG besteht nicht.
Eine Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG ist möglich.