Heizungsbauer Mustermann hat mit seinem Kunden Testmann vereinbart, dass er bis zu einem bestimmten Termin eine Heizungsanlage einbaut. Es ist vereinbart, dass Herr Huber beim Überschreiten der Frist eine Vertragsstrafe zu zahlen hat.
Mustermann stellt die Heizungsanlage erst nach dem vereinbarten Termin fertig.
Nach Abschluss der Arbeiten berechnet Mustermann den Einbau der Heizungsanlage.
Testmann zieht wegen Fristüberschreitung die Vertragsstrafe ab und überweist.