Werden Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgegeben und wird eine Dauerfristverlängerung beantragt, dann muss eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Zahllast des Vorjahres entrichtet werden. Die für das laufende Kalenderjahr geleistete Sondervorauszahlung wird mit der Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Dezember des laufenden Jahres verrechnet.
Die Sondervorauszahlung wird auf das Konto „Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11 (SKR03: 1781 – SKR04: 3830)“ gebucht.