Verstirbt ein Mitarbeiter oder ein (Gesellschafter-)Geschäftsführer, so werden die Kosten für Kränze oder Todesanzeigen auf das Konto „Sonstige betrieblichen Aufwendungen (SKR03: 4900 – SKR04: 6300)“ gebucht.
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer 19% (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.