Bei den Aufwendungen für Dacharbeiten handelt es sich um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand, der auf dem Konto „Reparaturen und Instandhaltung von Bauten (SKR03: 4801 – SKR04: 6450)“ erfasst wird.
Die in der Handwerkerrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.