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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Steuerlich nicht abzugsfähiger Verspätungszuschlag

SKR03: 4397 – SKR04: 6437

Beschreibung

Der festgesetzte Verspätungszuschlag für private Steuern wird auf das Konto „Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder (SKR03: 4397 – SKR04: 6437)“ gebucht.

Typische Beispiele für private Steuern:

  • Einkommensteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag

Ebenfalls nicht abziehbar ist ein Verspätungszuschlag für die Körperschaftsteuer, da die Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist.

Verspätungszuschläge auf die Gewerbesteuer für Erhebungszeiträume, die nach dem 31.12.2007 enden, sind steuerlich nicht abziehbar, da die Gewerbesteuer für diese Erhebungszeiträume ebenfalls nicht mehr abziehbar ist.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder 4397 6437
Konten

Buchungsbeispiel

Die Muster-GmbH hat ihre Körperschaftsteuererklärung nicht abgegeben. Das Finanzamt hat daraufhin einen Verspätungszuschlag verhängt.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4397 steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder an 1200 Bank
Soll   Haben
6437 steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder an 1800 Bank
Buchungsbeispiel & Kontierung

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