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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Steuerberaterkammerbeitrag

SKR03: 4380 – SKR04: 6420

Beschreibung

Die gesamten geleisteten Pflichtbeiträge zur Steuerberaterkammer sind zu 100 % abzugsfähige Betriebsausgaben. Die Buchung erfolgt auf das Konto Beiträge (SKR03: 4380 – SKR04: 6420).

Wird bei angestellten Steuerberatern der Steuerberaterkammerbeitrag vom Arbeitgeber übernommen, so führt die Übernahme des Beitrags zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Beiträge 4380 6420
Konten

Buchungsbeispiel

Steuerberater Muster erhält den jährlichen Beitragsbescheid seiner örtlich zuständigen Steuerberaterkammer.

Hinweis:
Wird bei angestellten Anwälten der Steuerberaterkammerbeitrag vom Arbeitgeber übernommen, so führt die Übernahme des Beitrags zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4380 Beiträge an 1200 Bank
Soll   Haben
6420 Beiträge an 1800 Bank
Buchungsbeispiel & Kontierung

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Dieser Artikel wurde mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.