Einlagen sind alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Lauf des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Als Gegenstand der Einlage können außer Bargeld auch andere Sachen und Rechte in Betracht kommen. Bloße Dienstleistungen und Nutzungen können ebenfalls Einlagen sein.
Als Bareinlagen kommen z.B. folgende Vorgänge in Betracht:
- Bareingang der Miete aus zum Privatvermögen gehörenden Mietgrund- stücken,
- Bareinlage aus dem Privatvermögen,
- Erstattung von Personensteuern durch Überweisung auf das betriebliche Bankkonto,
- Zuführung von Lottogewinnen zum Betriebsvermögen,
- Tilgung einer betrieblichen Schuld aus privaten Geldmitteln.
Der Betrag der Bareinlage wird auf das Konto „Privateinlagen (SKR03: 1890-1899 – SKR04: 2180-2199)“ gebucht.