Rückerstattete Versicherungsprämien werden dem Konto zugeordnet, von dem Sie ursprünglich beglichen wurden. Typischerweise ist dies das Konto „Versicherungen (SKR03: 4360 – SKR04: 6400)„.
Ausnahmen bilden hier die „Kfz-Versicherungen (SKR03: 4520 – SKR04: 6520)„.