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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abschreibung Sammelposten größer 250 bis 1.000 Euro

SKR03: 4862 – SKR04: 6264

Beschreibung

Alternativ kann für geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2017 angeschafft oder hergestellt werden, auch weiterhin ein Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) gebildet werden.

Einbezogen werden können GWG mit Anschaffungs-, Herstellungskosten bzw. Einlagewerten über 250 EUR und bis zu 1.000 EUR

Bis 31.12.2017 gelten die Wertgrenzen von 150 EUR und bis zu 1.000 EUR. Der Sammelposten ist im Jahr seiner Anschaffung, Herstellung oder Einlage und den vier darauf folgenden Jahren mit jeweils 20 % abzuschreiben.

Die Abschreibungen werden auf das Konto „Abschreibung auf den Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter (SKR03: 4862 – SKR04: 6264)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Abschreibung auf den Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter 4862 6264
Konten

Buchungsbeispiel

Ein Unternehmer erwirbt am 10.05. einen Büroschrank für 900 Euro netto + USt 171,00 Euro.

Die Abschreibung erfolgt über einen gebildeten Sammelposten

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4862 Abschreibungen auf den Sammelposten an 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)
Soll   Haben
4862 Abschreibungen auf den Sammelposten an 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)
Buchungsbeispiel & Kontierung

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