Die Kosten eines Nachrufs aus Anlass des Todes eines Geschäftsfreundes werden auf das Konto „Repräsentationskosten (SKR03: 4640 – SKR04: 6630)“ gebucht.
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer 19% (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.