Miete für betriebliche Räume werden auf das GuV-Konto „Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) (SKR03: 4210 – SKR04: 6310)“ gebucht. Mietaufwendungen für Einrichtungen gehören auf das Konto „Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter) (SKR03: 4960 – SKR04: 6835)“.
Ist die Miete gewerbesteuerlich hinzuzurechnen, wird sie auf den Konten „Aufwendungen für gemietete oder gepachtete unbewegliche Wirtschaftsgüter, die gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind (SKR03: 4211 – SKR04: 6317)“ bzw. „Aufwendungen für gemietete oder gepachtete bewegliche Wirtschaftsgüter, die gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind (SKR03: 4963 – SKR04: 6838)“ erfasst.
Bei den Mieten für Einrichtungen wird regelmäßig Umsatzsteuer berechnet. Bei den Raummieten ist dies nur dann der Fall, wenn die Umsatzsteuer im Mietvertrag vereinbart ist. Falls Umsatzsteuer berechnet ist, wird diese auf „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.