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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Steuerlich nicht abzugsfähige Zwangsgelder

SKR03: 4397 – SKR04: 6437

Beschreibung

Festgesetzte Zwangsgelder für private Steuern werden auf das Konto „Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder (SKR03: 4397 – SKR04: 6437)“ gebucht.

Typische Beispiele für private Steuern:

  • Einkommensteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag

Ebenfalls nicht abziehbar ist ein Verspätungszuschlag für die Körperschaftsteuer, da die Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist.

Verspätungszuschläge auf die Gewerbesteuer für Erhebungszeiträume, die nach dem 31.12.2007 enden, sind steuerlich nicht abziehbar, da die Gewerbesteuer für diese Erhebungszeiträume ebenfalls nicht mehr abziehbar ist.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder 4397 6437
Konten

Buchungsbeispiel

Die Musterholz GmbH hat seine Körperschaftsteuererklärung trotz mehrmaliger Aufforderung durch das Finanzamt nicht abgegeben. Nachdem auch eine Zwangsgeldandrohung fruchtlos blieb, setzte das Finanzamt ein Zwangsgeld fest.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4397 Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder an 1200 Bank
Soll   Haben
6437

Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder an 1800 Bank
Buchungsbeispiel & Kontierung

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