Bei Gutscheinen wird umsatzsteuerlich unterschieden zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen, ertragsteuerlich zwischen Nennwertgutscheinen (Gutscheinen mit Wertaufdruck) und Waren- oder Sachgutscheinen (Gutscheine für bestimmte Leistungen).
Bei Gutscheinen, bei denen der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins noch nicht feststehen, handelt es sich um Mehrzweckgutscheine. Ein Mehrzweckgutschein unterliegt erst bei Einlösung der Umsatzsteuer. Die Ausgabe wird auf das Konto „Ausgegebene Geschenkgutscheine (SKR03: 1796 – SKR04: 3786)“ gebucht.