Unternehmer, die Leistungen selbständiger Künstler/Publizisten in Anspruch nehmen, müssen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse entrichten. Hierfür müssen sie an dem gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilnehmen. Der erste Schritt ist eine formlose Meldung bei der Künstlersozialkasse.
Die Künstlersozialabgabe wird auf das Konto „Versorgungskassen (SKR03: 4160 – SKR04: 6150)“ gebucht.