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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Künstlersozialabgabe

SKR03: 4160 – SKR04: 6150

Beschreibung

Unternehmer, die Leistungen selbständiger Künstler/Publizisten in Anspruch nehmen, müssen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse entrichten. Hierfür müssen sie an dem gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilnehmen. Der erste Schritt ist eine formlose Meldung bei der Künstlersozialkasse.

Die Künstlersozialabgabe wird auf das Konto „Versorgungskassen (SKR03: 4160 – SKR04: 6150)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Versorgungskassen 4160 6150
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann zahlt Beiträge an die Künstlersozialkasse für mehrfach in Anspruch genommene Leistungen eines selbständigen Malers. Im jetzigen Auftrag ging es um die Gestaltung eines Wandbildes.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4160 Versorgungskassen an 1200 Bank
Soll   Haben
6150 Versorgungskassen an 1800 Bank
Buchungsbeispiel & Kontierung

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