Die regelmäßig anfallenden Heizkosten (z.B. für Gas, Öl etc.) werden unmittelbar auf das Aufwandskonto „Heizung (SKR03: 4230 – SKR04: 6320)“ gebucht.
Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer S(KR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.