Erfolgt eine Inanspruchnahme aus einer betrieblich veranlassten Bürgschaft, stellen die betreffenden Aufwendungen Betriebsausgaben dar. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Sonstige Aufwendungen unregelmäßig (SKR03: 2309 – SKR04: 6969)“.
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto „Sonstige Verbindlichkeiten (SKR03: 1700 – SKR04: 3500)“ bzw. „Bank (SKR03: 1200 – SKR04: 1800)“
Ein betrieblicher Anlass liegt dann vor, wenn durch die Bürgschaft eine Geschäftsbeziehung gesichert oder die Bürgschaft in der Absicht eingegangen wird, Gewinn zu erzielen (der Schuldner zahlt für die Bürgschaft eine Provision).