Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der betreffenden Außenanlage werden unmittelbar auf das Konto „Außenanlagen (SKR03: 0146 – SKR04: 0310)“ gebucht, die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer“ (SKR03: 1576 – SKR04: 1406).
Typische Beispiele für Außenanlagen sind:
- Hof- und Platzbefestigungen
- Parkplätze
- Straßenzufahrten
- Befestigungen für Stellflächen
- Umzäunung von Betriebsgrundstücken
- Rampen