Grundbuchgebühren zählen zu den Anschaffungskosten eines Grundstücks und sind daher auf das jeweilige Anlagenkonto zu buchen.
Eine steuerliche Auswirkung zeigt sich nur im Rahmen der AfA des Gebäudes oder eines Wiederverkaufs.
Bei bebauten Grundstücken hat eine Aufteilung auf Grundstück und Gebäude zu erfolgen.