Frachtkosten, die für an ein Unternehmen gelieferte Waren bezahlt werden, werden auf das Konto „Bezugsnebenkosten (SKR03: 3800 – SKR04: 5800)“ gebucht.
Die in den Kosten enthaltene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.
Typische Frachtkosten sind z.B.:
- Speditionskosten,
- Portokosten,
- Bahn-, Schiffs- oder Lkw-Fracht,
- Zölle, Steuern, die mit der Verfrachtung in Zusammenhang stehen.
Fallen Bezugsnebenkosten beim Erwerb von Anlagevermögen an, handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten, die zusammen mit den Anschaffungskosten zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben sind.