Wird dagegen in einen Altbau ein Fernheizungsanschluss gelegt, liegt Erhaltungsaufwand vor. Handelt es sich um Erhaltungsaufwand, erfolgt die Buchung auf das Konto „Grundstücksaufwendungen betrieblich (SKR03: 4290 – SKR04: 6350)“.
Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.