Soweit ein Barzahlungsrabatt/Sofortrabatt gewährt wird, wird dieser buchmäßig nicht gesondert ausgewiesen. Als Wareneinkauf bzw. Anlagevermögen werden die um die Rabatte geminderten Beträge gebucht.
Soweit erst nachträglich ein Rabatt gewährt wird, wird bei allen Zahlungen zunächst der volle Rechnungsbetrag (Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer) auf das betreffende Kreditorenkonto 70000-99999 bzw. Verbindlichkeitenkonto gebucht.
Der erhaltene Rabatt wird beim Erwerb von Umlaufvermögen (Waren, Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe etc.) brutto (inklusive anteiliger Umsatzsteuer) auf das Konto „Erhaltene Rabatte (SKR03: 3770 – SKR04: 5770)“ gebucht.
Auf Grund der E-Bilanz-Taxonomie müssen der Wareneingang und Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die damit verbundenen Rabatte in unterschiedlichen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Damit ein korrekter Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, muss auch bei der Buchung von Rabatten genau unterschieden werden, ob es sich um Handelswaren oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt.